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VG Hamburg, 27.05.2010 - 5 E 835/10 |
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Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.05.2010 - 5 E 835/10
- OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10
Wird zitiert von ...
- OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10
Einstweiliger Rechtsschutz bei Genehmigung für die Beförderung von Personen mit …
Hiergegen erhob die Antragstellerin am 14. Januar 2010 Widerspruch und stellte am 31. März 2010 beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (5 E 835/10), mit dem sie begehrte, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, ihr die beantragte Genehmigung vorläufig zu erteilen und die den Beigeladenen zu 1) bis 5) erteilten einstweiligen Erlaubnisse zu widerrufen, ihr hilfsweise vorläufig eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG zu erteilen und die den Beigeladenen zu 1) bis 5) erteilten einstweiligen Erlaubnisse zu widerrufen, bzw. hilfsweise die aufschiebende Wirkung (des Widerspruchs gegen die) mit Bescheiden vom 4. März 2010 an die Beigeladenen zu 1) bis 5) erteilten einstweiligen Erlaubnisse für Stadtrundfahrts-Linien wiederherzustellen und der Antragsgegnerin aufzugeben, näher bezeichnete Zustimmungen zu den Beförderungsentgelten und -bedingungen sowie den Fahrplänen zu erteilen.